
Umweltschädliche Subventionen in Deutschland | Foto: ©Zerbor #391737439 – stock.adobe.com
Unternehmen, aber auch Privatpersonen werden von der Bundesregierung unter bestimmten Bedingungen auf verschiedene Weise subventioniert. Subventionen können auch von den Landesregierungen und anderen Institutionen gewährt werden. Solche Subventionen können zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen, wenn es um den Ausbau oder die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder um die Investition in Umwelttechnologien geht. Allerdings werden auch umweltschädliche Subventionen in Deutschland geleistet. Sie schaden nicht nur der Umwelt und dem Klima, sondern dem Staat gehen dadurch auch wichtige finanzielle Mittel zur Gestaltung einer nachhaltigen Politik verloren. Beispiele für solche umweltschädlichen Subventionen sind steuerliche Begünstigungen bei der Nutzung fossiler Brennstoffe oder die Mehrwertsteuerbefreiung von internationalen Flügen. Allerdings leistet die Bundesregierung noch deutlich mehr solcher umweltschädlichen Subventionen. Sie belasten die Umwelt mit Primäreffekten und Sekundäreffekten.
Belastungen durch umweltschädliche Subventionen
Die aktuellsten Zahlen über umweltschädliche Subventionen in Deutschland liegen von 2018 vor. Sie belaufen sich auf mehr als 65 Milliarden Euro. Diese Fördermittel belasten nahezu alle Umweltgüter. Sie rufen Schäden am Grund- und Trinkwasser, an den Gewässern, am Boden und an der Luft hervor. Die Flächeninanspruchnahme kann durch solche Subventionen erhöht werden, was mit einem Rückgang der Biodiversität verbunden ist.
Die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen wird durch diese Fördermaßnahmen beeinträchtigt.
Bei den 65,4 Milliarden Euro handelt es sich nur um die Subventionen des Bundes. Förderprogramme von Ländern und Kommunen wurden dabei noch nicht berücksichtigt. Nicht immer lässt sich der umweltschädliche Anteil der Subventionen quantifizieren. Die Summe der umweltschädlichen Subventionen im Jahr 2018 war vermutlich noch höher.

Die Flächeninanspruchnahme kann durch solche Subventionen erhöht werden, was mit einem Rückgang der Biodiversität verbunden ist | Foto: ©kathomenden #266662769 – stock.adobe.com
Verschiedene Arten der klima- und umweltschädlichen Subventionen
In der Debatte um den Haushalt 2024 war bereits der Abbau umweltschädlicher Subventionen ein wichtiges Thema. Im Koalitionsvertrag ging es darum, zusätzliche Haushaltsspielräume durch den Abbau überflüssiger, unwirksamer, umwelt- und klimaschädlicher Subventionen zu gewinnen. Bei solchen Subventionen handelt es sich um direkte Finanzhilfen des Staates mit umweltschädlicher Wirkung. Die Subventionen werden als Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Steuervergünstigungen gewährt.
Die umweltschädlichen Subventionen schaffen Anreize, etwas zu kaufen oder zu tun, was sich direkt oder indirekt schädlich auf Umwelt und Klima auswirkt. Viele solcher Subventionen werden im Verkehrs- und Energiebereich gewährt. Beispiele dafür sind das Dienstwagenprivileg, Energiesteuervergünstigungen für Dieselkraftstoff oder die Energiesteuerbefreiung auf Kerosin im Luftverkehr. Auch die Mehrwertsteuerbefreiung bei internationalen Flügen gehört zu den klimaschädlichen Subventionen. Umweltschädlich ist auch die Pendlerpauschale, die Autofahrer in ihrer Steuererklärung geltend machen können.
In der Industrie und Landwirtschaft werden verschiedene umweltschädliche Subventionen gewährt, darunter ein geringerer Steuersatz auf Agrardiesel.
Der Kauf oder die Verarbeitung von fossilen Rohstoffen werden häufig gefördert. Eine umweltschädliche Subvention für Verbraucher ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf tierische Lebensmittel wie Fleisch, Milch oder Käse.
Das Umweltbundesamt hat die umweltschädlichen Subventionen von 2018 nach Sektoren identifiziert. Demnach belaufen sich die umweltschädlichen Subventionen in den einzelnen Sektoren folgendermaßen:
- Verkehrsbereich: 47 Prozent
- Energiebereitstellung und -nutzung: 39 Prozent
- Land- und Forstwirtschaft: 9 Prozent
- Bau- und Wohnungswesen: 5 Prozent
Umweltschädliche Subventionen aufgrund der Energiekrise
Anstatt umweltschädliche Subventionen abzubauen, werden aufgrund der Energiekrise noch mehr solcher Subventionen gewährt. Subventionen im Zuge der Energiekrise waren der Tankrabatt oder die Gas- und Strompreisbremse. Diese Subventionen verleiten dazu, weiterhin fossile Rohstoffe und Kraftstoffe zu verbrauchen, anstatt sie einzusparen. Wissenschaftler und Umweltschützer sprechen sich für einen Abbau solcher Subventionen aus. Nationale und internationale Klimaschutzziele könnten schneller erreicht werden, da der Abbau klimaschädlicher Subventionen auch zu einer Einsparung an Kohlendioxid führt.

Subventionen im Zuge der Energiekrise waren der Tankrabatt oder die Gas- und Strompreisbremse | Foto: ©A_n_d_i_K #41972548 – stock.adobe.com
Druck von Sozial- und Umweltverbänden zum Abbau umweltschädlicher Subventionen
Bereits Anfang 2023 haben sich 18 Sozial- und Umweltverbände zusammengeschlossen, die den Abbau von umwelt- und klimaschädlichen Subventionen fordern. Sie fordern die Bundesregierung zum konsequenten Abbau auf, wie es die Ampelparteien auch in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt haben. Gegenwärtig ist offen, wie die Bundesregierung vorgeht. Nach den Bundestagswahlen am 23. Februar 2025 muss die Regierungsbildung erst erfolgen. Wie es mit der Umweltpolitik aussieht, bleibt daher noch offen.
Greenpeace fordert einen sozial gerechten Abbau der klima- und umweltschädlichen Subventionen. Wohlhabende profitieren von der staatlichen Unterstützung durch umweltschädliche Subventionen. Ein zügiger Abbau kommt der Umwelt zugute und würde auch zu mehr sozialer Gerechtigkeit führen, wie eine Studie des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace ergab.
Einkommensstarke Haushalte profitieren von den steuerlichen Privilegien für Dieselkraftstoff und Dienstwagen sowie der Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge deutlich stärker als einkommensschwache.
Deutschland hat 2016 zusammen mit den G7-Staaten beschlossen, bis 2025 keine umweltschädlichen Subventionen mehr zu gewähren. Die Bundesregierung hat jedoch noch nicht damit begonnen. Einkommensschwache Haushalte würden durch den Abbau dieser Subventionen kaum belastet werden. Ein Abbau würde teilweise sogar eine Entlastung für diese Haushalte bedeuten.
Einsparung von Steuergeldern durch Abbau klimaschädlicher Subventionen
Wie die Studie des Forums für Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace zeigte, könnte der Bundeshaushalt durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen in jedem Jahr um 46 Milliarden Euro entlastet werden. Zusätzlich sind CO2-Einsparungen von ungefähr 100 Millionen Tonnen möglich. Das entspricht den jährlichen CO2-Emissionen im deutschen Pkw-Verkehr.
In der Studie wurde ermittelt, dass die Bundesregierung in jedem Jahr ungefähr 18 Milliarden Euro Steuergelder und 73 Millionen Tonnen CO2 einsparen könnte, wenn die folgenden Subventionen wegfallen:
- Steuerbefreiung auf Kerosin für den Flugverkehr
- Strompreis-Subventionen für die Industrie
- Steuerbegünstigungen für die Stromerzeugung
Erhebliche Einsparungen an Steuergeldern und an CO2-Emissionen sind auch durch den Abbau weiterer Subventionen möglich:
- Entfernungspauschale
- Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge
- reduzierte Mehrwertsteuer auf tierische Produkte
- Dieselprivileg mit günstigeren Tankkosten für Dieselautos als für Benzinfahrzeuge
- Dienstwagenprivileg
- Steuervergünstigungen für Agrardiesel
- Energiesteuervergünstigungen für die Industrie

Einsparung von Steuergeldern durch Abbau klimaschädlicher Subventionen | Foto: ©Björn Wylezich #45006843 – stock.adobe.com
Finanzlücke im Klima- und Transformationsfonds durch Abbau umweltschädlicher Subventionen schließen
Das Forum für Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft stellte in seiner Studie von 2023 fest, dass bereits im November 2023 im Klima- und Transformationsfonds (KTF) 60 Milliarden Euro fehlten. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Überführung von nicht genutzten Kreditermächtigungen aus der Zeit der Corona-Pandemie und die überjährige Nutzung im KTF verfassungswidrig ist. Es sah keinen Zusammenhang zwischen den zu finanzierenden Maßnahmen und der Krisenbewältigung. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 würde gegen die Grundsätze Jährigkeit, Jährlichkeit und Fälligkeit verstoßen.
Die fehlenden 60 Milliarden Euro im KTF sollten für die Entlastung von Bürgern und energieintensiven Unternehmen, für den Klimaschutz und für Ausgaben, die nicht oder nur indirekt mit dem Klimaschutz zu tun haben, verwendet werden. Eine Finanzierungslücke beim Klimaschutz gab es bereits vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Um die deutschen Klimaschutzziele zu erreichen, genügen die Mittel, die über KTF und Haushalt bereitgestellt werden, nicht aus.
Der KTF finanziert nicht nur Ausgaben für den Klimaschutz. Er finanziert auch andere Dinge, darunter sogar einige klimaschädliche Subventionen.
Das Forum für Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft hat ermittelt, dass bereits kurzfristig abbaubare umweltschädliche Subventionen ein Einsparpotenzial von 24 Milliarden Euro jährlich ergeben könnten. Diese Einsparungen könnten in klimafreundliche Ziele fließen. Bereits 12 Milliarden Euro könnten durch den Wegfall der Steuervergünstigungen im Energiesektor erzielt werden. Bei der Einkommenssteuer könnten zusätzlich knapp 4 Milliarden Euro Einnahmen erzielt werden. Auch Einsparungen bei Programmausgaben des KTF könnten zu Einsparungen von 3,5 Milliarden Euro führen. Die Stromsteuer könnte 3 Milliarden Euro zusätzliche Mehreinnahmen bringen. Weitere 500 Millionen Euro Mehreinnahmen werden bei der Kfz-Steuer möglich. Bis 2027 könnte mit den zusätzlichen Einnahmen die Lücke von 60 Milliarden Euro in der Finanzplanung des KTF geschlossen werden.
Grundsätze einer umweltgerechten Subventionspolitik
Für den Abbau umweltschädlicher Subventionen muss die Bundesregierung die Grundsätze einer umweltgerechten Subventionspolitik beachten:
- gründliche Prüfung der Subventionsbegründung im Hinblick auf ökologische, wirtschaftliche und technische Veränderungen
- Prüfung von alternativen Instrumenten zu den Subventionen
- Befristung von Subventionen, damit sich die Begünstigten nicht daran gewöhnen
- degressive Gestaltung der Subventionen, die einen vereinfachten Abbau ermöglicht
- Eigenbeteiligung der Empfänger von Subventionen
- Abbau von Steuervergünstigungen und Ersatz durch andere Formen von Subventionen
- Subjektförderung anstatt Objektförderung
- mengenunabhängige Subventionen, um den Konsum nicht zusätzlich anzuregen
- Prüfung jeder Subvention auf Wechselwirkungen mit anderen Subventionen
Für den Abbau umweltschädlicher Subventionen ist eine Nachhaltigkeitsprüfung von Subventionen durch die Bundesregierung erforderlich. So ist erkennbar, welche Subventionen tatsächlich umweltschädlich sind und abgebaut werden müssen.