
Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung | Foto: ©Gabriele Rohde #35247752 – stock.adobe.com
Deutsches Trinkwasser hat eine gute Qualität, doch ist es nicht vollständig keimfrei. Auch nach der Aufbereitung des Wassers ist das Trinkwasser nicht frei von Mikroorganismen. Allerdings handelt es sich um für die menschliche Gesundheit unbedenkliche Viren, Bakterien und andere Wasserbewohner. Sie sind nur in einer geringen Konzentration vorhanden und daher nicht gesundheitsschädlich. Die Trinkwasserverordnung ist die Grundlage für die hohe Qualität des Trinkwassers. Sie wurde novelliert und liegt in ihrer neuen Form von 2023 vor. Bereits vor der Novellierung der Trinkwasserverordnung sprach das Umweltbundesamt Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß der Trinkwasserverordnung aus.
Was ist die Trinkwasserverordnung?
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität des Trinkwassers in Deutschland. Das deutsche Trinkwasser gehört zu den besten Trinkwassern weltweit und gilt als sauber. Vollständig keimfrei ist es jedoch nicht. Empfehlungen für eine Gefährdungsanalyse gemäß der Trinkwasserverordnung gab das Umweltbundesamt bereits 2012. Die Grundlage war damals die Trinkwasserverordnung in ihrer Fassung von 2001.
Die neue Trinkwasserverordnung trat im Juni 2023 in Kraft.
Die Trinkwasserverordnung in ihrer Fassung von 2023 wurde neu strukturiert und setzt Maßnahmen aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie um:
- Einführung einer verpflichtenden Risikobewertung und eines Risikomanagements für die gesamte Versorgungskette vom Einzugsgebiet bis hin zu den Verbrauchern
- Prüfung des Risikomanagements durch das Gesundheitsamt und des Untersuchungsplans, ob sie vollständig sind und den Anforderungen entsprechen
- neue Anforderungen an den Untersuchungsplan und bei den Untersuchungspflichten
- neue Qualitätsparameter, zu denen Microcystin-LR, somatische Coliphagen, Bisphenol A und PFAS gehören
- neue Begriffe
- Verschärfungen bei Parametern wie Chrom, Arsen und Blei
- neue Informationspflichten der Betreiber
- verpflichtende Stilllegung oder Austausch von Bleileitungen in Wasserversorgungsanlagen inklusive Trinkwasserinstallationen bis zum 12. Januar 2026

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität des Trinkwassers in Deutschland | Foto: ©jozsitoeroe #277861433 – stock.adobe.com
Was ist eine Gefährdungsanalyse?
Eine Gefährdungsanalyse von Trinkwasser ist die systematische Ermittlung von Gefährdungen und Ereignissen in den Prozessen der Wasserversorgung. Gefährdungen treten an unterschiedlichen Stellen des Versorgungssystems auf und werden durch unterschiedliche Ereignisse ausgelöst. Mögliche Gefährdungen für den Normalbetrieb der Wasserversorgung müssen festgestellt und Ereignisse, die zu einer Gefährdung führen können, ermittelt werden.
Gefährdungen können das Versorgungssystem radiologisch, physikalisch, biologisch oder chemisch beeinträchtigen.
Bei den Empfehlungen zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse von 2011 ging es vorrangig um Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen. Eine wichtige Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse galt der Ortsbesichtigung als Inspektion durch hygienisch-technische Sachverständige. Bei der Gefährdungsanalyse kommt es auch darauf an, die Ursachen für eine Kontamination festzustellen.
Anlass der Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu einer Gefährdungsanalyse von Trinkwasser 2011
Das Umweltbundesamt sprach seine Empfehlung zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser 2011 für Unternehmer und Inhaber von Trinkwasserinstallationen aus, bei denen eine Kontamination mit Legionellen vorlag. Die Empfehlung beschrieb das Vorgehen bei der Analyse des Trinkwassers mit Legionellen und die Beurteilung der Gefährdung für die menschliche Gesundheit. Mit der Empfehlung sprach das Umweltbundesamt die Mitarbeiter der Gesundheitsämter an, die für die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene zuständig sind.

Die Empfehlung beschrieb das Vorgehen bei der Analyse des Trinkwassers mit Legionellen und die Beurteilung der Gefährdung für die menschliche Gesundheit | Foto: ©Kateryna #992113561 – stock.adobe.com
Durchführung und Ablauf der Gefährdungsanalyse
Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse des Trinkwassers ist eine Ortsbegehung, bei der das gesamte Verteilersystem besichtigt wird. Die Gefährdungsanalyse umfasst:
- Prüfung der Dokumente, darunter Planungsunterlagen und Dokumente zur Ausführung der Trinkwasserinstallation
- Überprüfung der Einhaltung der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasserinstallation
- Überprüfung wichtiger Betriebsparameter, zu denen die Temperatur an den endständigen Entnahmestellen, in der Warmwasserbereitung und der Zirkulation gehört
- Untersuchungen auf Legionellen in weiteren Teilen der Anlage
- Gesamtbewertung und Ableitung von Maßnahmen
Bei Überschreitung der Höchstwerte von mehr als 100 KBE pro 100 Milliliter sind weitere Maßnahmen erforderlich. Wird das Trinkwasser durch Legionellen beeinträchtigt, muss ein Sachverständiger die Einhaltung der Vorschriften prüfen. Bei Nichteinhaltung muss die Wiederherstellung des regelkonformen Betriebs der Trinkwasserinstallation erfolgen.
Dokumentation der Gefährdungsanalyse
Die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse müssen in einem Gutachten hinreichend dokumentiert werden. Die Dokumentation kann die folgenden Themenschwerpunkte enthalten:
- allgemeine Angaben zur Trinkwasserinstallation
- Anzahl der versorgten Wohneinheiten und Entnahmestellen
- Anzahl der Gebäudenutzer
- Art der Trinkwasserinstallation, Hersteller und Baujahr
- Anzahl und Größe von Warmwasserspeichern
- Strangschema für Kalt- und Warmwasser
- Temperatur in Speicher, Vorlauf, Zirkulation und Peripherie gemäß Betriebsaufzeichnungen
- Angaben zum Zirkulationssystem mit Pumpen im Dauer- oder Temporärbetrieb und hydraulischem Abgleich des Systems
- Löschwassersysteme und deren Art der Absicherung gegenüber trinkwasserführenden Systemen
- Ergebnis der Dokumentenprüfung
- Ergebnisse vormaliger Trinkwasseruntersuchungen
- Dimensionierung der Anlage im Verhältnis zum Warmwasserverbrauch
- Angaben zu regelmäßigen Wartungen und zur Instandhaltungsplanung
Weiterhin sollte die Dokumentation darüber informieren, ob die Regelungen eingehalten wurden. Liegen Mängel vor, müssen sie aufgelistet werden. Solche Mängel können sein:
- Trinkwasserinstallation oder Gebäude werden nicht bestimmungsgemäß genutzt
- Überdimensionierung des Leitungsnetzes
- Stagnation von Wasser in ungenutzten oder wenig genutzten Gebäudebereichen
- Bauteile oder Leitungen der Trinkwasserinstallation, in denen das Wasser stagniert
- niedrigere Temperaturen als gefordert
- fehlender hydraulischer Abgleich
- ungeeignete Werkstoffe
- mangelnde Isolation der Kalt- und Warmwasserverteilungssysteme
- defekte Anlagenteile wie Zirkulationspumpen oder Wärmetauscher
- defekte oder fehlende Rückflussverhinderer zu Kaltwasserleitungen
- Missachtung der 3-Liter-Regel
- zentrale Durchgangsmisch- und Regelarmaturen
- unzureichende Nutzung einzelner Entnahmestellen oder Anlagen
- fehlende Prüfzeichen an Anlagenteilen
- mangelhafte Zugänglichkeit von Anlageteilen
- mangelhafte Wartung und Instandhaltung
In der Dokumentation muss eine Gesamtbewertung der Ergebnisse und Befunde vorhanden sein. Wenn erforderlich, müssen Vorschläge für Sanierungsmaßnahmen und erweiterte Untersuchungen unterbreitet werden.
Pflicht zur Information der Nutzer bei Überschreitung der geltenden Höchstwerte
Wird eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes in der Trinkwasserinstallation nachgewiesen, ist der Betreiber verpflichtet, die betroffenen Nutzer der Trinkwasserinstallation umgehend über das Ergebnis der Gefährdungsanalyse zu informieren. Er muss auf die sich möglicherweise daraus ergebenden Einschränkungen hinweisen.
Die Information sollte mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt werden.
Die Information der Nutzer muss so früh wie möglich erfolgen. So können die Nutzer rechtzeitig einen individuellen Selbstschutz vornehmen. Ein Beispiel dafür ist ein Duschverbot. Die Nutzer können nach Alternativen suchen. Bei einer Unterlassung der Information muss der Betreiber die rechtlichen Konsequenzen tragen.
Aktuelle Untersuchungspflicht auf Legionellen nach der neuen Fassung der Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung in ihrer neuesten Fassung von 2023 enthält ebenfalls Regelungen zur Durchführung von Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen. Zu diesen Untersuchungen sind Betreiber von Gebäudewasserversorgungsanlagen, von mobilen Wasserversorgungsanlagen und von zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen verpflichtet, wenn sie das Trinkwasser in einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgeben. In der Trinkwasserverordnung sind auch die erforderlichen Maßnahmen festgelegt, wenn ein Befall mit Legionellen festgestellt wurde.

Die Trinkwasserverordnung in ihrer neuesten Fassung von 2023 enthält ebenfalls Regelungen zur Durchführung von Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen | Foto: ©Fotograf Kim Brosien #462968924 – stock.adobe.com
Mikrobiologische Überwachung der Trinkwasserqualität
Trinkwasser kann nicht nur durch Legionellen, sondern auch durch andere Mikroorganismen kontaminiert sein. Das Umweltbundesamt gibt dazu verschiedene Empfehlungen zu Untersuchungen heraus, darunter auch eine Empfehlung zur Untersuchung auf coliforme Bakterien.
Nach der Aufbereitung des Wassers dürfen Bakterien und Viren nur noch in gesundheitlich unbedenklicher Konzentration enthalten sein. Um das zu gewährleisten, gelten mikrobiologisch-regulatorische Anforderungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität. Diese Anforderungen basieren nicht nur auf der Trinkwasserverordnung, sondern zusätzlich auf dem Infektionsschutzgesetz.
Über das Trinkwasser können verschiedene Krankheitserreger in den menschlichen Körper gelangen.
Dazu zählen Salmonellen, Shigellen, EHEC-Escherichia coli, Novoviren oder Campylobacter. Diese Erreger gelangen über die Fäkalien von Menschen oder Tieren in die aquatische Umwelt. Sie enthalten auch harmlose Bakterien. Das Umweltbundesamt empfiehlt bei der routinemäßigen Überwachung der Trinkwasserqualität, das Trinkwasser auf Indikatororganismen wie Enterokokken und Escherichia coli zu untersuchen. Ist das Bakterium Escherichia coli in einer Wasserprobe von 100 Millilitern nicht nachweisbar, ist davon auszugehen, dass potenziell gefährliche Mikroorganismen nicht in einer für die Gesundheit gefährlichen Konzentration vorhanden sind.
Nur bei Störfällen in der Wasserversorgung wird das Trinkwasser auf spezielle Krankheitserreger untersucht, da ein Risiko für die Gesundheit vorliegen kann. Solche Störfälle gehen erfahrungsgemäß mit Trinkwasserverunreinigungen einher. Untersucht werden sollten das Rohwasser, Wasser in den Aufbereitungsstufen des Wasserwerks, Trinkwasser bei Abgabe aus dem Wasserwerk, Wasser im Verteilsystem und Trinkwasser in Hausinstallationen.