
Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) | Foto: ©Timon #534160742 – stock.adobe.com
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen, abgekürzt UNFCCC für englisch United Nations Framework Convention on Climate Change, ist die völkerrechtliche Basis für den globalen Klimaschutz. Das Rahmenübereinkommen wurde von 197 Vertragsparteien unterzeichnet. Daraus lässt sich ableiten, dass die Klimaveränderungen als Problem gesehen werden und die Staaten am Zug sind, um einzuschreiten. Im Rahmen des Umweltabkommens wurde der Klimaschutz als gemeinsame Verantwortung definiert. Auf verschiedene Mitgliedstaaten wurden auch Verantwortlichkeiten übertragen. Entwickelte Staaten sollen eine Führungsrolle übernehmen. Entwicklungsländer können ihre Einschränkungen geltend machen.
Entstehungsgeschichte der Klimarahmenkonvention
Die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen wurde am 9. Mai 1992 in New York verabschiedet und noch im selben Jahr in Rio de Janeiro auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung zunächst von 154 Staaten unterzeichnet. Am 21. März 1994 trat das multilaterale Abkommen in Kraft. Die Klimarahmenkonvention wurde aktuell von 196 Vertragsparteien und der EU als regionale Wirtschaftsorganisation ratifiziert.
Die internationale Staatengemeinschaft erkennt weltweite Klimaänderungen als ernsthaftes Problem an und hat sich zum Handeln verpflichtet.
Der Sitz des UNFCCC-Sekretariats befindet sich seit August 1996 in Bonn. Jährlich treffen sich die Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention zu Vertragsstaatenkonferenzen und Sitzungen der ständigen Nebenorgane.
Ziele der Klimarahmenkonvention
Die Klimarahmenkonvention setzt sich für eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau ein, das eine vom Menschen verursachte gefährliche Störung des Klimasystems verhindert. Der Zeitraum dafür soll den Ökosystemen eine Anpassung an die Klimaänderungen auf natürliche Weise ermöglichen. Alle Staaten sollen mit ihrer gemeinsamen Verantwortung und mit ihren vorhandenen Kapazitäten dazu beitragen.
Das Umweltabkommen soll die gefährlichen Folgen des Klimawandels abmildern. Dabei geht es insbesondere um:
- Überschwemmungen
- Waldbrände
- Extremwetterereignisse wie Dürren, Hitzesommer oder Starkregen
- starke kurzfristige Klimaschwankungen
- Anstieg des Meeresspiegels
- Auswaschung der Ackerböden
Schwerwiegende Folgen des Klimawandels sind auch Schwierigkeiten bei der Nahrungsmittelproduktion und wirtschaftliche Probleme.

Die Klimarahmenkonvention setzt sich für eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen auf einem Niveau ein, das eine vom Menschen verursachte gefährliche Störung des Klimasystems verhindert | Foto: ©Tada Images #1062787561 – stock.adobe.com
Berichterstattung über die Klimarahmenkonvention
Deutschland ist seit 1994 als Vertragsstaat der Klimarahmenkonvention zur Erstellung von Inventaren zu nationalen Treibhausgas-Emissionen verpflichtet. Diese Inventare müssen veröffentlicht und regelmäßig fortgeschrieben werden. Jährlich wird der Nationale Inventarbericht zum deutschen Treibhausgasinventar erstellt.
Deutschland legt alle vier Jahre einen Nationalbericht vor, der die nationalen Treibhausgas-Emissionstrends, nationale Maßnahmen zum Klimaschutz und die Auswirkungen dieser Maßnahmen beschreibt.
In englischer Sprache wird zusätzlich seit 2014 ein zweijähriger Bericht erstellt.
Die wichtigsten Inhalte anderer Klimaschutzberichte werden darin aufbereitet und die qualitativen Inhalte zusammengefasst. Dieser Bericht gewährt einen kompakten Überblick über die Erreichung der deutschen Klimaschutzziele, die nationalen Treibhausgas-Emissionstrends und die Projektionen zur künftigen Entwicklung der Treibhausgas-Emissionen.
Bedeutung der Klimaziele für das Vergaberecht von Aufträgen in Deutschland
Die Klimaziele der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen spielen bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen eine immer wichtigere Rolle. Wichtige Vergabekriterien sind eine umweltfreundliche Beschaffung und die Reduktion von Treibhausgasen. Bereits bei der Auswahl des Auftragsgegenstands können die Vergabestellen den CO2-Ausstoß berücksichtigen. Das ist bei der Beschaffung von Bussen ein wichtiger Aspekt. In den Leistungsbeschreibungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge sind mitunter Spezifikationen zur Minderung von Treibhausgasen enthalten. Vergabestellen können in der Eignungsprüfung festlegen, dass die Bieter Umweltnormen erfüllen müssen. Der Klimaschutz kann als Zuschlagskriterium in die Angebotsbewertung einfließen. Seit 2022 sind die Bundesbehörden dazu verpflichtet, auf klimafreundliche Leistungen bei der Beschaffung zu setzen.

Die Klimaziele der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen spielen bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen eine immer wichtigere Rolle | Foto: ©doidam10 #1115827359 – stock.adobe.com
Entwicklungen seit dem Inkrafttreten der Klimarahmenkonvention
Die Klimarahmenkonvention ist eine wichtige Institution, bei der es um Fragen zu weltweiten Klimaschutzbemühungen geht, und ist ein Umweltprogramm sowie eine Umweltvereinbarung auf globaler Ebene. Der politische Prozess zum Klimaschutz begann Ende der 1980er Jahre. Im Jahr 1992 wurde die Klimarahmenkonvention beschlossen.
Die erste UN-Klimakonferenz der Klimarahmenkonvention fand im Frühjahr 1995 in Berlin statt. Dort wurde das Berliner Mandat als Basis für Verhandlungen über das spätere Kyoto-Protokoll verabschiedet. Das Kyoto-Protokoll wurde im japanischen Kyoto 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz beschlossen und trat im Februar 2005 in Kraft. Die Industriestaaten verpflichteten sich darin zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zwischen 2008 und 2012 um durchschnittlich mindestens fünf Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990. Der Zeitraum von 2008 bis 2012 ist die erste Verpflichtungsperiode.
Die Vertragsstaaten einigten sich 2012 nach mehrjährigen intensiven Verhandlungsrunden in Doha, Katar, auf die Fortführung des Kyoto-Protokolls und eine zweite Verpflichtungsperiode von 2013 bis 2020. Das Übereinkommen von Paris wurde 2015 auf der UN-Klimakonferenz in Paris unterzeichnet. Im November 2016 trat es in Kraft. Die beigetretenen Staaten haben sich auf eine Begrenzung der Temperaturerhöhung auf deutlich weniger als zwei Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau verpflichtet. Mit Anstrengungen soll eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius erreicht werden.
Die Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention ist ein ständiger Prozess mit dem Ziel der Verbesserung des Klimas.
Die wichtigsten Schritte dazu waren:
- Berliner Mandat von 1995 zur Erarbeitung eines Protokolls mit rechtlich verbindlichen nationalen Minderungszielen; Beschluss der Einrichtung eines Sekretariats in Bonn
- Kyoto-Protokoll von 1997 als Zusatz zur Klimarahmenkonvention mit rechtsverbindlichen Minderungsverpflichtungen für die Industrieländer
- Festlegung der Durchführungsbestimmungen des Kyoto-Protokolls auf der UN-Klimakonferenz 2001 in Marrakesch, Marokko
- Beschluss zur Aufnahme von Verhandlungen über neue Emissionsreduktionsziele ab 2013 für Industriestaaten auf der UN-Klimakonferenz im kanadischen Montreal
- Bali-Roadmap von 2007 als Beschluss zu Verhandlungen zu einem umfangreichen Klimaschutzabkommen ab 2013 im indonesischen Bali
- Scheitern der Verhandlungen auf der UN-Klimakonferenz 2009 in Kopenhagen, kein Konsens über den Kopenhagen-Accord
- Wiederaufnahme der Verhandlungen 2010 im mexikanischen Cancún und Einigung auf internationale Klimaschutzanstrengungen zur Minderung der Treibhausgasemissionen, dass die Zwei-Grad-Obergrenze bei der globalen Temperaturerhöhung nicht überschritten wird
- Einigung auf sofortige Aufnahme von Verhandlungen zu umfassendem Klimaschutzabkommen, das spätestens bis 2020 wirksam werden soll, im südafrikanischen Durban 2011
- Einigung auf eine zweite Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll 2012 in Katar, ein Verhandlungsfahrplan über das neue Klimaschutzabkommen wurde diskutiert
- Einigung auf die wichtigsten Eckpunkte zur Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen 2013 in Warschau und Errichtung eines Mechanismus für Verluste und Schäden
- UN-Klimakonferenz 2014 in der peruanischen Hauptstadt Lima, auf der die Grundlage für einen neuen Weltklimavertrag von Paris beschlossen wurde, Aufruf zur Vorlage nationaler Klimaschutzbeiträge, Einzahlung von mehr als 10 Milliarden US-Dollar in den Grünen Klimafonds
- Verabschiedung des Übereinkommens von Paris 2015 in Paris, nahezu alle Staaten legen nationale Klimaschutzbeiträge vor
- Verhandlungen über die technische Ausgestaltung des Übereinkommens von Paris 2016 in Marrakesch
Verantwortlichkeiten der Staaten der Klimarahmenkonvention
Die Staaten der Klimarahmenkonvention tragen gemeinsame, aber unterschiedliche Verantwortlichkeiten. Alle Staaten sollen gemeinsam mit den vorhandenen Kapazitäten dazu beitragen, die Ziele der Klimarahmenkonvention zu erreichen. Sie sind verpflichtet, regelmäßig über die Treibhausgasemissionen und die Minderungsmaßnahmen zu berichten. Die Staaten verpflichteten sich im Kyoto-Protokoll zur Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990. Die Entwicklungsländer mussten noch keine Minderungsverpflichtungen übernehmen, da ihre Treibhausgasemissionen damals nur gering waren.
Viele Schwellenländer zeigten damals bereits ein starkes Wirtschaftswachstum, das mit einer Veränderung der Emissionssituation verbunden war. Die akkumulierten Emissionen der Entwicklungsländer werden im Jahr 2030 vermutlich die Emissionen der Industrieländer übersteigen. Auf der UN-Klimakonferenz in Lima 2014 einigten sich die Staaten daher auf die Verpflichtung zur Emissionsminderung im Rahmen der nationalen Umstände. Die Kapazitäten, Umstände und Verantwortlichkeiten der Länder können sich ändern.