
Schritt für Schritt: So läuft eine fachgerechte Asbestentsorgung ab | Foto: ©Profotokris #18551865 – stock.adobe.com
Asbest wurde früher aufgrund der vielfältigen guten Eigenschaften auf unterschiedliche Weise als Baumaterial verwendet. Er ist langlebig und ist daher noch immer in zahlreichen Gebäuden enthalten. Die Gefahr besteht darin, dass er über lange Zeit sehr feine Fasern freisetzen kann, die beim Einatmen in die Lunge und in andere Organe gelangen. Die Fasern können Krebs und Asbestose verursachen. Aufgrund der hohen Gefahren für die Gesundheit darf Asbest seit 1993 nicht mehr verwendet werden. Die Entsorgung darf nur von Fachbetrieben erfolgen.
Regelungen für die Entsorgung von Asbest in Deutschland
Für die Asbestentsorgung in Deutschland gelten klare Regelungen. Die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) schreiben vor, dass Asbestabfälle nur von zugelassenen Fachfirmen entsorgt werden dürfen.
Es geht darum, eine Freisetzung der Asbestfasern zu verhindern und gesundheitliche Gefahren von den Beteiligten abzuwenden.
Privatpersonen dürfen Asbest nicht entsorgen, doch können sie ihn zu Entsorgungsstellen bringen. Eine unsachgemäße Entfernung und Entsorgung von Asbest können schwerwiegende gesundheitliche Schäden verursachen.

Für die Asbestentsorgung in Deutschland gelten klare Regelungen | Foto: ©LianeM #9331461 – stock.adobe.com
Pflichten für Hausbesitzer bei der Entsorgung von Asbest
Hausbesitzer tragen bei der Renovierung von Gebäuden oder beim Abriss von Gebäudeteilen die Verantwortung, dass keine Gefahren für Gesundheit und Umwelt entstehen. Das ist mit mehreren Pflichten verbunden:
- Gefährdungsbeurteilung beauftragen: Eine Fachfirma nimmt eine Analyse der Materialien vor, um sicherzustellen, ob gefährliche Stoffe wie Asbest enthalten sind. Bei einer Asbestanalyse werden Art und Menge der Asbestabfälle festgestellt.
- Freisetzung von Fasern verhindern: Zusätzlich muss die Freisetzung von Asbestfasern verhindert werden. Bereits kleine Mengen in der Luft stellen ein erhebliches Risiko für die Gesundheit dar.
- Beauftragung von Fachfirmen: Mit dem Abbau und der Entsorgung von Asbest muss eine zertifizierte Fachfirma beauftragt werden, die über das notwendige Fachwissen im Umgang mit Asbest verfügt. Durch die Fachfirmen ist sichergestellt, dass die TRGS 519 eingehalten wird. Die Mitarbeiter der Fachfirma verwenden die notwendige Schutzausrüstung und treffen Schutzmaßnahmen.
- Information der Nachbarn: Privatpersonen, die Asbestabfälle entsorgen lassen, müssen die Nachbarn darüber informieren, damit sie während der Entsorgungsarbeiten nicht durch umherfliegende Asbestfasern gefährdet werden.
- Schutzmaßnahmen: Personen, die mit der Entsorgung von Asbest beschäftigt sind, müssen angemessene Schutzkleidung wie einen Overall, Handschuhe und Schuhüberzieher tragen. Als Schutzausrüstung dient auch eine Atemschutzmaske, die mindestens über einen FFP3-Filter verfügen muss. Zum Schutz der Augen ist eine Schutzbrille zu empfehlen.
- Sachgerechte Entsorgung der Abfälle: Die Fachfirma nimmt den vorsichtigen Abbau von Asbestmaterialien vor und sorgt dafür, dass die Asbestfasern nicht in die Umwelt freigesetzt werden. Werkzeuge mit Absaugvorrichtungen minimieren die Freisetzung von Asbestfasern in die Umwelt. Die Entsorgungsfirma nimmt die fachgerechte Entsorgung vor und verpackt die Abfälle.
- Verpackung der Asbestabfälle: Die Asbestmaterialien müssen in Big Bags verpackt werden, bei denen es sich um luftdichte Behälter handelt. Diese Big Bags müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. Die Abfälle dürfen nur von dafür zugelassenen Deponien angenommen werden. Daher kommt es darauf an, dass die zugelassenen Entsorgungsstellen miteinander kooperieren.
- Transport zur Deponie: Die Asbestabfälle werden als Sondermüll behandelt. Nur durch den Containerdienst dürfen die Asbestabfälle von der gesicherten Baustelle entfernt werden. Für gewerbliche Anlieferungen von Asbestabfällen zur Deponie sind eine Transportgenehmigung, ein Entsorgungsnachweis und ein Begleitschein erforderlich. Die Asbestabfälle müssen als gefährliche Abfälle gekennzeichnet werden. Vor Ort auf der Deponie dürfen die Abfälle nicht geworfen, geschüttet oder abgekippt werden.
- Dokumentation und Meldung: Die Arbeiten beim Abbau und bei der Entsorgung von Asbest müssen dokumentiert werden. So ist bei einer Kontrolle nachweisbar, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten wurden. Die Entsorgung von Asbestabfällen ist meldepflichtig.
Spätestens eine Woche vor dem Beginn der Sanierungs- oder Entsorgungsarbeiten müssen die Arbeiten bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Hausbesitzer tragen bei der Renovierung von Gebäuden oder beim Abriss von Gebäudeteilen die Verantwortung, dass keine Gefahren für Gesundheit und Umwelt entstehen | Foto: ©LianeM #9331426 – stock.adobe.com
Entsorgung kleinerer Mengen von Asbest
Mitunter befinden sich auf Grundstücken oder in Gebäuden noch kleinere Mengen von asbesthaltigen Abfällen, die bereits ausgebaut wurden. Auch sie müssen fachgerecht entsorgt werden. Privatpersonen können größere Teile von einer Fachfirma abtransportieren und entsorgen lassen. Die Fachfirma verpackt die Abfälle in Big Bags und bringt sie zur Deponie. Sie verwendet dafür die notwendige Schutzmaßnahme.
Kleinere Teile von Asbestabfällen oder Elektrogeräte, in denen Asbest enthalten ist, können Privatpersonen selbst zum Fachbetrieb für die Entsorgung bringen. Dafür müssen die Abfälle in stabilen Müllsäcken oder reißfester Folie verpackt werden. Die Verpackung muss gut verklebt werden.
Die Verpackung in Folie oder Müllsäcken reicht nicht aus. Die Abfälle müssen daher zusätzlich in einem Big Bag verpackt und entsprechend gekennzeichnet werden. Die Abfälle werden zu einer zertifizierten Entsorgungsstelle gebracht. Dort erfolgt auch eine Dokumentation über die Entsorgung.