
Einfluss von EU-Förderungen auf Hochwasserschutz und Naturentwicklung | Foto: ©Klaus Brauner #485393395 – stock.adobe.com
Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auch in Deutschland eine große Gefahr von Hochwasser besteht. Beispiele dafür sind das Hochwasser an Elbe, Oder und im Ahrtal. Die Folgen von Hochwasser sind schwerwiegend. Menschen werden verletzt oder sterben, Tiere ertrinken, Gebäude werden unbewohnbar. Auch die Natur kämpft mit den Folgen von Hochwasser. Die EU gewährt Förderungen für den Hochwasserschutz in ihren Mitgliedsländern und unterstützt den Aufbau in von Hochwasser betroffenen Gebieten. Mit dem EU-Renaturierungsgesetz wird die Wiederherstellung des natürlichen Fluss-Ökosystems gefördert. Die EU hat 2007 die Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie) erlassen, um einen einheitlichen Rahmen für die Verringerung des Hochwasserrisikos in Europa zu schaffen.
Inhalte der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat das Ziel, die Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe, die Umwelt und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern. Sie verfolgt die folgenden Ansätze, um die Ziele zu erreichen:
- Umfassendes Management der Hochwasserrisiken mit allen Handlungsfeldern, die mittelbar oder unmittelbar zur Verringerung der Hochwasserrisiken beitragen
- Betrachtung des gesamten Flusseinzugsgebiets bei Fließgewässern von der Quelle bis zur Mündung, einschließlich der Nebenflüsse
- Abstimmung aller Aktivitäten zur Umsetzung der Richtlinie über Staats-, Länder- und Verwaltungsgrenzen hinweg
- Die konkrete Festlegung der Ziele und Maßnahmen erfolgt durch die EU-Mitgliedsstaaten
- Regelmäßige Prüfung der Karten und Pläne zur Umsetzung der Richtlinie

Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie hat das Ziel, die Auswirkungen von Hochwasser auf die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe, die Umwelt und wirtschaftliche Tätigkeiten zu verringern | Foto: ©Brebca #876178063 – stock.adobe.com
EU-Förderungen für den Hochwasserschutz
Die Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie enthält keine Regelungen zur Vergabe von Fördermitteln für den Hochwasserschutz durch die EU. Verschiedene Fördermittel werden jedoch von der EU gewährt, um Hochwasserschutzprojekte zu unterstützen oder um die Folgen von extremen Überschwemmungen in betroffenen Gebieten zu mindern.
Für die Förderung hat die EU den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) aufgelegt. Dieser Fonds ist Teil der europäischen Kohäsionspolitik. Die EU investiert in zentrale Handlungsfelder, um die Lebensbedingungen in den betroffenen europäischen Regionen zu verbessern. Mittel aus diesem Fonds werden nicht nur gewährt, um den Hochwasserschutz zu fördern. Der Fonds dient auch der Anpassung von grenzüberschreitenden Ökosystemen, dem Natur-, Landschafts- und Artenschutz sowie dem Schutz grüner Infrastrukturen.
In den betroffenen Regionen sollen auch das Wachstum und die Beschäftigung gefördert werden.
Ein Beispiel für die Förderung aus dem EFRE ist ein Hochwasserschutzprojekt im thüringischen Eisenach, das mit 20,3 Millionen Euro gefördert wird. Entlang des Flusses Hörsel sollen Hochwasserschutzmaßnahmen und eine neue Brücke errichtet werden. Die EU unterstützt in dieser Region bereits seit 2015 verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen zum Schutz der Bewohner und der Infrastruktur.
Umsetzung des Hochwasserschutzes mit EU-Förderungen
Nicht nur im thüringischen Eisenach werden mit Fördermitteln der EU Hochwasserschutzprojekte umgesetzt. Ein weiteres Beispiel ist das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das seit Jahren erhebliche Anstrengungen zum Schutz von Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser unternimmt. Das Bundesland führt verschiedene bauliche Maßnahmen durch und kartiert Risiken. Es nimmt eine hochwassergerechte Entwicklungsplanung vor, arbeitet an der Vorsorgeplanung und informiert die betroffenen Bürger über die Risiken. Um die Regelungen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie umzusetzen, hat Nordrhein-Westfalen bereits 2010 das Wasserhaushaltsgesetz erlassen.
In Nordrhein-Westfalen wurden im Dezember 2015 die ersten Hochwasserrisikomanagementpläne für die Flussgebiete von Rhein, Weser, Maas und Ems herausgebracht. Diese Pläne sollen über bestehende Gefahren informieren und Maßnahmen der verschiedenen Akteure erfassen.
Im Jahr 2017 wurden die Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der Wasserwirtschaft überarbeitet. Sie regeln die Förderung von Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements sowie von Gewässerrenaturierungsmaßnahmen und Durchgängigkeitsmaßnahmen im Programm „Lebendige Gewässer“.

Nordrhein-Westfalen, hat seit Jahren erhebliche Anstrengungen zum Schutz von Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser unternommen | Foto: ©CC-IMAGES #214465797 – stock.adobe.com
EU-Renaturierungsgesetz zur Förderung der Naturentwicklung
Hochwasserschutz kann nicht nur durch verschiedene bauliche Maßnahmen erreicht werden, denn er ist auch eine Funktion eines natürlichen Fluss-Ökosystems. Das EU-Renaturierungsgesetz sieht eine Wiederherstellung dieser natürlichen Funktion vor. Ein Beispiel dafür ist, dass Mitgliedsstaaten der EU künstliche Hindernisse in Flüssen, die nicht mehr benötigt werden, beseitigen. So kann eine natürliche Vernetzung von Oberflächengewässern wiederhergestellt werden. Natürliche Überflutungsflächen können wieder angebunden werden. Auen sollen geschaffen werden, um Pufferzonen für Hochwasser zu schaffen. Hochwasserschutz entsteht, wenn Flussläufe revitalisiert und Mäander wiederhergestellt werden. Die natürliche Fließdynamik wird verbessert.
Das EU-Renaturierungsgesetz ist die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur.
Es ist ein Beispiel dafür, dass die Regelungen und Förderungen der EU zum Hochwasserschutz und zur Naturentwicklung beitragen können. Das Gesetz sieht vor, dass bis 2030 Schutzmaßnahmen für 20 Prozent der Landflächen und Meere in der EU durchgeführt werden. Die Natur kann sich wieder zu einem gesunden, funktionierenden Ökosystem entwickeln, wenn in den Städten mehr Bäume gepflanzt, Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt oder Moore wiedervernässt werden. Die Mitgliedsstaaten entscheiden, welche spezifischen Maßnahmen sie ergreifen.
Schnelle Fortschritte beim Schutz der europäischen Gewässer und zur Bewältigung von Hochwasserrisiken
In den letzten Jahren konnten gemäß Berichten der Europäischen Kommission über den Zustand der Wasserversorgung in der EU bereits Fortschritte bei der Verbesserung des Zustands der Gewässer in der EU verzeichnet werden. Das zeigt, dass sich die EU-Förderungen positiv auf die Naturentwicklung auswirken. Allerdings sind noch weitere Maßnahmen notwendig.
Positive Entwicklungen wurden bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verzeichnet. Grundwasser weist einen guten mengenmäßigen und chemischen Zustand auf. Um die EU-Ziele zur Verbesserung der Süßwasserqualität zu erreichen, sind noch weitere Anstrengungen notwendig. Einen guten chemischen Zustand weisen nur 26,8 Prozent, einen guten ökologischen Zustand nur 39,5 Prozent der EU-Gewässer auf. Die EU-Mitgliedsstaaten erhielten von der EU wichtige Empfehlungen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung bis 2027.