
Hygienische Anforderungen an Kleinbadeteiche | Foto: ©Angelika Bentin #83627295 – stock.adobe.com
Bei Kleinbadeteichen handelt es sich um künstlich angelegte Schwimm- und Badeteichanlagen im Freien. Der Begriff Kleinbadeteich stammt aus der österreichischen Bäderhygieneverordnung und wurde von Deutschland übernommen. In Fachkreisen in Deutschland gilt der Begriff Kleinbadeteich teilweise als irreführend. Daher sind die Bezeichnungen „Freibäder mit biologischer Wasseraufbereitung“ oder „Schwimm- und Badeteiche“ gebräuchlich. Nicht immer sind Kleinbadeteiche tatsächlich klein. Das Umweltbundesamt hat sich mit den hygienischen Anforderungen an Kleinbadeteiche beschäftigt. Die Anforderungen gelten für die mikrobiologische, chemische und physikalische Qualität des Badewassers. Bei diesen Kleinbadeteichen wird das Wasser nicht desinfiziert. Die Wasseraufbereitung erfolgt nur durch Filtration und natürliche Reinigungsprozesse.
Wasseraufbereitung mit Desinfektion
Das Wasser wird in herkömmlichen Badebecken in Frei- und Hallenbädern ständig im Kreislauf gereinigt und anschließend desinfiziert. Die hygienische Beeinträchtigung des Teichwassers erfolgt in Kleinbadeteichen fast ausschließlich durch die Badenden selbst. Infizierte Badegäste können verschiedene Krankheitserreger in hoher Konzentration ausscheiden. Solche Krankheitserreger werden durch die Desinfektion schnell abgetötet, bevor andere Badegäste sie aufnehmen.
So können relativ viele Badegäste in einem relativ kleinen Becken baden, ohne dass nennenswerte Gesundheitsgefahren bestehen.
Die Desinfektion darf nicht mit Bioziden oder mit UV-Strahlen aus technischen Quellen erfolgen. Die Verwendung von Chlor zur Desinfektion ist verboten, da sie unwirksam ist und zur Bildung unerwünschter Nebenprodukte führt. Auch die Verwendung von Algiziden zur Bekämpfung von Algenblüten ist untersagt, da sie die Toxinkonzentration erhöht und negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

Die hygienische Beeinträchtigung des Teichwassers erfolgt in Kleinbadeteichen fast ausschließlich durch die Badenden selbst | Foto: ©were #1379018918 – stock.adobe.com
Wasseraufbereitung ohne Desinfektionsmittel
In Kleinbadeteichen befinden sich lebende Mikroorganismen, Phyto- und Zooplankton, aber auch Wasserpflanzen, die das Wasser reinigen. Zusätzlich wird das Wasser durch Sand- und Kiesfilter gereinigt. Eine Desinfektion muss nicht erfolgen. Dennoch ist es wichtig, eine Gesundheitsgefahr für die Badegäste mit ausreichender Sicherheit auszuschließen.
In Kleinbadeteichen ist eine solche Risikominderung nur möglich, wenn anstelle einer Desinfektion eine Wasserverdünnung erfolgt. Das Umweltbundesamt empfiehlt aufgrund seiner Risikoeinschätzung, dass pro Person 60.000 Liter aufbereitetes Wasser bereitgestellt werden müssen. Nur so kann das Teichwasser so stark verdünnt werden, dass kein Risiko einer Gesundheitsgefährdung besteht. Wird diese Maßnahme in die Praxis umgesetzt, macht der außerordentlich hohe Wasserverbrauch den Betrieb von Schwimm- und Badeteichanlagen extrem unwirtschaftlich.
Wird ein erhöhtes oder noch hinnehmbares Risiko im Vergleich zu desinfizierten Beckenbädern in Kauf genommen, lässt sich der Verdünnungsfaktor reduzieren.
Ein Faktor 1:10 wird von der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. empfohlen. Das bedeutet, dass pro Badegast 10.000 Liter aufbereitetes Wasser bereitgestellt werden müssen.
Mit einem Warnhinweis müssen die Badegäste auf die damit verbundene erhöhte Gefahr für die Gesundheit aufmerksam gemacht werden.
Anforderungen an Füllwasser
Beim Befüllen von Kleinbadeteichen muss der Eintrag von Krankheitserregern verhindert werden. Das Füllwasser muss aus mikrobiologischer Sicht Trinkwasserqualität haben und seiner Herkunft nach unbedenklich sein. In 100 Milliliter Füllwasser dürfen keine Enterokokken und E. coli nachweisbar sein. Liegt ein begründeter Verdacht vor, sind Untersuchungen auf weitere Krankheitserreger und Indikatoren erforderlich. Weiterhin kommt es darauf an, dass chemische Substanzen nicht in einer Konzentration vorhanden sind, die für die menschliche Gesundheit bedenklich ist. Das Füllwasser sollte mindestens zweimal im Jahr auf seine hygienische Qualität überprüft werden.

Beim Befüllen von Kleinbadeteichen muss der Eintrag von Krankheitserregern verhindert werden | Foto: ©Brinja #1507574791 – stock.adobe.com
Anforderungen an aufbereitetes Wasser
Bei der Aufbereitung von Teichwasser müssen Indikatorbakterien und Krankheitserreger in ausreichendem Maß reduziert werden. Nach Durchlaufen der Aufbereitung sollte die Konzentration der Indikatororganismen im aufbereiteten Wasser mindestens um eine log-Stufe reduziert werden. Werden die Höchstwerte der Indikatororganismen überschritten, sollte die Reduktionsleistung überprüft werden. Chemische Substanzen dürfen im aufbereiteten Wasser nicht in einer Konzentration vorhanden sein, die für die menschliche Gesundheit bedenklich ist.
Mikrobiologische Anforderungen an das Wasser in Kleinbadeteichen
Die vorgeschlagenen Werte für Indikatorbakterien in Kleinbadeteichen in Deutschland orientieren sich an der österreichischen Bäderhygieneverordnung. Der Richtwert für fäkalkonforme Bakterien liegt bei 30/100 Milliliter, der Grenzwert bei 100/100 Milliliter. Für Enterokokken gilt ein Richtwert von 20/100 Milliliter und ein Grenzwert von 50/100 Milliliter. Das Wasser muss frei von Salmonellen sein. In einem Liter Wasser dürfen keine Salmonellen nachweisbar sein.
Gesundheitsgefährdende Parasiten dürfen nicht vorkommen.
Weitere Parameter für die Wasserqualität
Die Konzentration an Phosphor gehört zu den chemischen Parametern von Kleinbadeteichen. Sie darf im Teichwasser, im Füllwasser und im aufbereiteten Wasser nicht höher als 10 Mikrogramm pro Liter sein. Die Sichttiefe sollte zwei Meter nicht unterschreiten.
Die Wassertemperatur sollte möglichst nicht höher als 23 Grad Celsius sein. Je höher die Wassertemperatur ist, desto schneller erfolgt die Algenbildung. Auch Krankheitserreger können sich bei einer höheren Wassertemperatur schneller vermehren. Bei Sonneneinwirkung kann kurzfristig eine höhere Temperatur toleriert werden. Schritte zu einer aktiven und dauerhaften Erwärmung des Badewassers über 23 Grad Celsius sollten nicht erfolgen.