
Klimapolitik: Weichenstellung für eine nachhaltige Zukunft | Foto: ©wellphoto #408306330 – stock.adobe.com
Die Regierungen aller Länder müssen handeln, um dem Klimawandel und der Umweltbelastung zu begegnen. Die Bundesregierung hat das Klimaschutzgesetz verabschiedet, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist. Das Gesetz ist Kernstück der deutschen Klimapolitik und stellt die Weichen für eine nachhaltige Zukunft. Im Mittelpunkt des Gesetzes steht die Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Die Bundesregierung weitet ihre Klimapolitik auch international aus. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt Partnerländer, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Weichen für eine nachhaltige Zukunft werden auch mit der internationalen Klimapolitik gestellt. Die Agenda 2030 und das Pariser Klimaabkommen sind Beispiele dafür.
Internationale Vereinbarungen als Wegweiser für mehr Nachhaltigkeit
Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Klimapolitik an den Vereinbarungen der UN-Klimakonvention, des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Paris. Die Europäische Union hatte sich für die zweite Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls von 2012 bis 2020 bereits zu einer Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 verpflichtet. Deutschland hat zusammen mit anderen Staaten der EU zu dieser Verpflichtung beigetragen.
Die EU hat mit dem EU-Klimagesetz die Weichen für eine nachhaltige Zukunft gestellt, um den Ambitionssteigerungsmechanismus des Pariser Übereinkommens zu erfüllen.
Gegenüber 1990 sollen die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden. Um bis zur Jahrhundertmitte Klimaneutralität zu erreichen, hat die EU im Frühjahr 2021 ihre Zielsetzungen verschärft. Die EU-Kommission legte am 14. Juli 2021 das Fit-for-55-Paket vor, mit dem die bisherigen Vorgaben an die verschärften Klimaschutz-Zielsetzungen angepasst werden sollen. Die Bundesregierung nahm aufgrund der Novellierungen der klimarechtlichen Vorgaben der EU Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz vor.

Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Klimapolitik an den Vereinbarungen der UN-Klimakonvention, des Kyoto-Protokolls und des Übereinkommens von Paris | Foto: ©Stihl024 #1348723289 – stock.adobe.com
Klimapolitik der Bundesregierung
Bei der Klimapolitik der Bundesregierung wird zwischen unverbindlichen und rechtlich verbindlichen Zielen unterschieden. Das Energiekonzept von 2010 enthielt unverbindliche Treibhausgasminderungsziele. Jeweils gegenüber 1990 sollten die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2030 um 55 Prozent reduziert werden.
Das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 hatte die Bundesregierung bereits 2014 verabschiedet.
Es enthielt zusätzliche Maßnahmen, um die absehbare Lücke bei der Erreichung der Ziele zu schließen. Die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wird seit 2015 jährlich in Klimaschutzberichten überprüft.
Im September 2019 legte die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 als Ergänzung zum Klimaschutzplan 2050 vor. Es enthält sektorspezifische und übergreifende Maßnahmen, mit denen die Klimaschutzziele 2030 erreicht werden sollen.
Ein nationales Emissionshandelssystem hat die Bundesregierung 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz eingeführt. Das Gesetz sieht in Bereichen, die nicht vom EU-Emissionshandel abgedeckt sind, pro Tonne CO2 für Brennstoffe einen Preis vor. Der Preis startete 2021 mit 25 Euro und ist in den ersten Jahren fest. Er soll sich ab 2027 am Markt bilden.
Neues Klimaschutzgesetz der Bundesregierung seit Juli 2024 in Kraft
Die Bundesregierung stellt mit dem neuen Klimaschutzgesetz, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft. Das neue Klimaschutzgesetz ist das Kernstück der bundesdeutschen Klimapolitik und legt gesetzlich verbindliche nationale Klimaziele fest. Deutschland setzt damit internationale Standards und soll bis 2045 treibhausgasneutral sein.
Das Gesetz sieht zusätzlich ein Klimaschutzprogramm mit wirksamen Maßnahmen als Gesamtplan für die Klimaschutzpolitik der Bundesregierung vor. Der Gesamtausstoß an Klimagasen soll mit diesen Maßnahmen in Deutschland bereits in diesem Jahrzehnt stark reduziert werden.
Die Klimaschutzziele Deutschlands bleiben mit der Novellierung des Gesetzes unverändert. Nach dem Inkrafttreten der Novelle im Juli 2024 darf nicht eine Tonne Kohlendioxid mehr als bisher ausgestoßen werden.

Die Bundesregierung stellt mit dem neuen Klimaschutzgesetz, das am 17. Juli 2024 in Kraft getreten ist, die Weichen für eine nachhaltige Zukunft | Foto: ©Khmel #1376284571 – stock.adobe.com
Die wichtigsten Änderungen der Novelle im Vergleich zum bisherigen Klimaschutzgesetz
Gegenüber dem ursprünglichen Klimaschutzgesetz enthält die Novelle einige wichtige Änderungen:
- verstärkter Fokus auf zukünftige Emissionen, um besser überprüfen zu können, ob die Maßnahmen verschärft werden müssen
- Reduzierung des Treibhausgasausstoßes unabhängig davon, in welchem Bereich die Klimagase entstehen, und Minderung der Emissionen insbesondere dort, wo es die größten Einsparpotenziale gibt; Stärkung der Gesamtverantwortung der Bundesregierung und der Flexibilität zwischen den Sektoren
- volle Transparenz in den einzelnen Sektoren wie Verkehr, Wohnen und Energie, um aufzuzeigen, wo die Emissionen entstehen und welcher Sektor auf dem richtigen Weg ist
- Stärkung der Rolle des Expertenrates für Klimafragen, der künftig die Prognosen validiert, Über- oder Unterschreitungen der Jahresemissionsgesamtmengen feststellt und eigene Vorschläge einbringen darf, um geeignete Klimaschutzmaßnahmen weiterzuentwickeln
Klimaschutzprogramm zur Durchsetzung des Klimaschutzgesetzes
Um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen und eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten, ist ein Klimaschutzprogramm notwendig. Dieses Programm enthält konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2045.
Das Bundeskabinett hat dieses Klimaschutzprogramm 2023 bereits am 14. Oktober 2023 beschlossen.
Das Klimaschutzprogramm bringt erstmals das deutsche Klimaziel für 2030 in Reichweite. Im Vergleich zu 1990 sollen bis dahin alle Treibhausgase um 65 Prozent reduziert werden. Einige Maßnahmen des Programms wurden bereits umgesetzt oder zeitlich begrenzt durchgeführt. Beispiele dafür sind:
- CO2-abhängige Lkw-Maut
- Deutschland-Ticket
- Flächen für den Ausbau Erneuerbarer Energien
- Verfahrensbeschleunigungen
- Fördermaßnahmen von energetischem Bauen und Sanieren
Wirksamkeit der Klimaschutzmaßnahmen
Das Umweltbundesamt legte für 2024 einen Projektionsbericht vor, aus dem hervorgeht, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für 2030 erreichen kann. Laut Prognose ist bis 2030 ein Rückgang der Treibhausgase im Vergleich bis 1990 um knapp 64 Prozent möglich.
Der Projektionsbericht von 2021 ging nur von einer Minderung der Treibhausgase um 49 Prozent aus. Das zeigt, dass die Maßnahmen der vergangenen Jahre wirken. Die Treibhausgase gingen 2023 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als zehn Prozent zurück. Seit mehr als 30 Jahren ist das der höchste Rückgang.

Laut Prognose ist bis 2030 ein Rückgang der Treibhausgase im Vergleich bis 1990 um knapp 64 Prozent möglich | Foto: ©Andrii #784487296 – stock.adobe.com
Maßnahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für eine nachhaltige Zukunft
Der Klimawandel ist untrennbar mit der Entwicklung verbunden und hat vor allem in den Entwicklungsländern schwerwiegende Folgen für Menschen und Umwelt. Unkontrollierte Folgen des Klimawandels können verhindert werden, wenn die Erderwärmung möglichst schnell beschränkt und weltweit an die klimatischen Bedingungen angepasst werden kann. Das Bundesentwicklungsministerium unterstützt die Partnerländer bei der Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels.
In fast allen Ländern des Globalen Südens geht es um die Verbesserung der Lebensbedingungen großer Teile der Bevölkerung und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die Treibhausgasemissionen müssen in vielen Ländern signifikant reduziert werden. Bei einem steigenden Energiebedarf, der mit der Verbesserung der Lebensbedingungen verbunden ist, kommt es auf den Übergang zu einer klimagerechten Wirtschaft an.
Das Bundesentwicklungsministerium unterstützt Menschen in den Partnerländern bei ihrem Beitrag zum Klimaschutz. Es fördert die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und der Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung.
Rahmenwerk für globalen Umweltschutz von 1992
Bereits 1992 wurden die drei Rio-COPs in Rio de Janeiro auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung eingeführt, die ein umfassendes Rahmenwerk für den globalen Umweltschutz bilden. Diese Konventionen zum Klimaschutz, zur Bekämpfung der Wüstenbildung und zum Schutz der Biodiversität sind völkerrechtlich verbindlich. Sie bilden gemeinsam mit der Waldgrundsatzerklärung die Grundlage für eine weltweite Zusammenarbeit in Umwelt- und Entwicklungspolitik.
Klimawandel, Wüstenbildung und Verlust der Biodiversität haben unterschiedliche Ursachen, sind jedoch eng miteinander verknüpft. Die drei Rio-COPs fanden zuletzt im Herbst 2024 statt.
Biologische Vielfalt ist eine wichtige Voraussetzung für die Anpassung an den Klimawandel. Gesunde Ökosysteme sind weniger anfällig für negative Auswirkungen der Erderwärmung, da sie widerstandsfähiger sind.
Die Wasserspeicherkapazität und die Fruchtbarkeit von Böden werden durch Regeneration degradierter Böden und Bodenschutz erhöht. Die Speicherung von Kohlenstoff wird möglich. Der Treibhausgasausstoß in der Landwirtschaft kann durch eine nachhaltige Bodennutzung vermindert werden. Die Agrar- und Ernährungssysteme lassen sich besser an die Folgen des Klimawandels anpassen.
Die Bundestagswahl fand am 23. Februar 2025 statt. Das Regierungskabinett wird neu gebildet und steht weiterhin vor Herausforderungen in der Klimapolitik. Die deutsche Industrie muss international wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig klimaneutral werden. Die künftige Bundesregierung muss den Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Infrastrukturen fördern. Für Stahl, Zement und Chemie müssen grüne Leitmärkte geschaffen werden. Die Quoten für die Nutzung grüner Materialien müssen erhöht werden.
Einen hohen Stellenwert für eine nachhaltige Zukunft haben Klimaschutzverträge mit der Industrie. Die Bundesregierung finanziert Zusatzkosten, wenn Unternehmen klimafreundliche Produktionsanlagen errichten. Die Unternehmen zahlen das Geld schrittweise zurück, wenn sie wettbewerbsfähig sind. Um die Emissionen deutlich zu mindern, muss die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. Die Ressourcen werden dadurch geschont.