
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) | Foto: ©foto_J.PE #173679705 – stock.adobe.com
Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gilt europaweit. Es handelt sich um die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates. Sie wurde bereits am 23. Oktober 2000 verabschiedet und schafft einen einheitlichen Ordnungsrahmen für die Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Sie trat am 22. Dezember 2000 in Kraft. Die Länder der Europäischen Union sollen ihre Politik stärker auf eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung ausrichten. Das Ziel der Wasserrahmenrichtlinie besteht darin, alle Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser spätestens bis 2027 in einen guten Zustand zu überführen.
Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Ordnungsrahmen für den Schutz von Binnenoberflächengewässern, Übergangsgewässern, Küstengewässern und des Grundwassers. Der Artikel 1 legt die übergeordneten Ziele fest:
- Schutz und Verbesserung des Zustands von aquatischen Ökosystemen und Grundwasser, darunter auch von Landökosystemen, die direkt vom Wasser abhängen
- Reduzierung der Grundwasserverschmutzungen
- Förderung einer nachhaltigen Nutzung der Wasserressourcen
- Minderung der Folgen von Dürren und Überschwemmungen
- Schrittweise Reduzierung von prioritären Stoffen und Beendigung der Einleitung oder Freisetzung prioritär gefährlicher Stoffe
Artikel 4 legt die verbindlichen Umweltziele fest. Für die verschiedenen Arten von Gewässern gelten unterschiedliche Ziele:
Oberirdische Gewässer:
- in 15 Jahren sollen sich oberirdische Gewässer in einem guten ökologischen und chemischen Zustand befinden
- in 15 Jahren sollen erheblich veränderte oder künstliche Gewässer einen guten chemischen Zustand und ein gutes ökologisches Potenzial erreichen
- Verschlechterungsverbot
Grundwasser:
- In 15 Jahren soll das Grundwasser einen guten quantitativen und chemischen Zustand erreichen
- Verhinderung oder Begrenzung des Schadstoffeintrags
- Umkehr von signifikanten Belastungstrends
- Verhinderung der Verschlechterung des Grundwasserzustands
Das Europäische Parlament und der Rat müssen im Hinblick auf den Grundwasserschutz spezielle Maßnahmen zur Verminderung und Begrenzung von Verschmutzungen erlassen.

Die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Ordnungsrahmen für den Schutz von Binnenoberflächengewässern, Übergangsgewässern, Küstengewässern und des Grundwassers | Foto: ©zauberblicke #509860735 – stock.adobe.com
Aufgaben der Wasserrahmenrichtlinie
Aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben sich verschiedene Aufgaben. Jeder EU-Mitgliedsstaat trägt für die Erfüllung der Aufgaben Verantwortung. Das sind die wichtigsten Aufgaben:
- Bestandsaufnahme mit der Bestimmung des Ist-Zustands
- Zielbestimmung mit Festlegung des Soll-Zustands
- Festlegung von Maßnahmen zur Erreichung der Ziele
Aus diesen übergeordneten Aufgaben ergeben sich verschiedene Einzelaufgaben, zum Beispiel:
- Bestimmung der Flusseinzugsgebiete
- Festlegung der Typen der Oberflächengewässer
- Zuordnung von Flussgebieten zu einer internationalen Flussgebietseinheit
- Festlegung von Referenzbedingungen und Messstellen
- Überprüfung der Auswirkungen von menschlichen Tätigkeiten
- Erarbeitung von Signifikanzkriterien
- Bewertung des Gewässerzustands
- Festlegung von Überwachungsmodalitäten
- Durchführung einer wirtschaftlichen Analyse
- Durchsetzung des Kostendeckungsprinzips
- Festlegung von Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Guter Zustand der Gewässer
Ein guter Zustand der Gewässer ist ein wichtiges Ziel der Wasserrahmenrichtlinie. Ein guter Zustand bedeutet:
- Tier- und Pflanzengesellschaften bestehen vorwiegend aus Arten, die natürlicherweise in den Gewässern vorkommen
- Bäche und Flüsse sind für alle Lebewesen durchgängig
- Uferzonen sind naturbelassen, naturnah oder saniert
- die Schadstoffkonzentration liegt innerhalb der Grenzwerte
- Grundwasser wird nachhaltig mengenmäßig genutzt
Der Zustand der Gewässer darf sich nicht verschlechtern. Die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie gelten auch für Moore und andere wasserabhängige Schutzgebiete.

Ein guter Zustand der Gewässer ist ein wichtiges Ziel der Wasserrahmenrichtlinie | Foto: ©Natallia #452208918 – stock.adobe.com
Rechtliche Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland
Die Wasserrahmenrichtlinie wurde durch die Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz, den Landeswassergesetzen und den Erlass von Landesverordnungen umgesetzt. Das novellierte Wasserhaushaltsgesetz trat im Juni 2002 in Kraft.
Die einzelnen Bundesländer haben ihre Wassergesetze angepasst, um die Richtlinie umzusetzen.
In Deutschland trat das neue Wasserhaushaltsgesetz am 1. März 2010 in Kraft. Es baut größtenteils auf dem Vorgänger auf und enthält die folgenden Aspekte der Wasserrahmenrichtlinie:
- Ergänzung hin zu einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung und Schutz von Ökosystemen, die direkt von Gewässern abhängen
- Übernahme von Definitionen aus der Wasserrahmenrichtlinie, darunter Flussgebietseinheit oder Einzugsgebiet, Verpflichtung zur nationalen und internationalen Koordination, Bewirtschaftung nach Flussgebietseinhalten
- Aufnahme der Bewirtschaftungsziele für Gewässer mit einem guten ökologischen und chemischen Zustand für oberirdische Gewässer und Küstengewässer sowie einem guten ökologischen Potenzial und einem guten chemischen Zustand für künstliche und erheblich veränderte Gewässer
- Regelung der zulässigen Ausnahme- und Fristverlängerungsmöglichkeiten nach der Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenrichtlinie wird innerhalb Deutschlands nicht nur durch das Wasserhaushaltsgesetz, sondern auch durch die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer und die Grundwasserverordnung umgesetzt. Handelt es sich nicht um stoff- und anlagebezogene Regelungen, können die einzelnen Länder vom Bundesrecht abweichende Regelungen erlassen. Einige Bundesländer haben ihre Landeswassergesetze bereits an den Rechtszustand angesetzt. Andere Länder novellieren ihre Landeswassergesetze.
Gewässerschutz von der Quelle bis zur Mündung
Die Wasserrahmenrichtlinie ermöglicht die Durchführung des Gewässerschutzes von der Quelle bis zur Mündung im Gewässer-Einzugsgebiet. In Deutschland wurden zehn Flussgebietseinheiten ausgewiesen:
- Donau
- Eider
- Elbe
- Ems
- Maas
- Oder
- Rhein
- Schlei/Trave
- Warnow/Peene
- Weser
Die Einzugsgebiete dieser großen Fließgewässer decken das komplette Gewässernetz in Deutschland ab.
In Deutschland wird die Wasserrahmenrichtlinie fortlaufend umgesetzt. Dafür werden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme vorgeschrieben. Umsetzungsschritte werden im Turnus von sechs Jahren vorgenommen. Jeder Turnus stellt einen eigenen Bewirtschaftungszeitraum dar. Für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die Bundesländer verantwortlich. Für das Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie an den Wasserstraßen ist auch der Bund verantwortlich.
Deutschland befindet sich aktuell im dritten Bewirtschaftungszeitraum, der bis 2027 dauert. Im Dezember 2021 wurden die für diesen Zeitraum entwickelten Bewirtschaftungspläne und die Maßnahmenprogramme veröffentlicht. Sie wurden im März 2022 an die Europäische Kommission übermittelt.